Fundsachen

Sollte Ihr Eigentum bei uns liegen bleiben, beispielsweise nach der Geburt, nach Terminen oder nach dem Besuch von Kursen, werden wir die Fundsache, sofern diese Ihnen zuzuordnen ist, kennzeichnen. Weiterhin werden wir Sie als Eigentümer unverzüglich benachrichtigen und die Fundsache bis zur Abholung sicher verwahren. Nicht zuordenbare Fundsachen mit einem Wert unter 10 Euro werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen entsorgt oder gespendet. Gegenstände mit einem höheren Wert werden dem Fundbüro der Stadt Tübingen bzw. der Verwaltungsstelle Hagelloch übergeben.

 

Es werden nur Gegenstände aufbewahrt, deren Aufbewahrung zumutbar ist. Nicht zumutbar ist die Aufbewahrung von leicht verderblichen Waren, verschmutzter Kleidung, die nicht ohne weiteres wiederaufbereitet werden kann oder ähnlichem; diese Gegenstände werden unverzüglich und vorschriftsmäßig entsorgt.