Kosten

Hebammenleistungen

Die Kosten für Hebammenleistungen gemäß dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und direkt bzw. eventuell mittels Abrechnungszentrum mit den Krankenkassen abgerechnet. Bei Privatversicherten werden die Leistungen entsprechend der gültigen Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Eine möglich Kostenübernahme durch private Krankenkassen muss vor der Anmeldung selbst mit der entsprechenden Krankenkasse abgeklärt werden. Als Hebammenleistungen gelten folgende:

  • Beratung & Hilfeleistung in der Schwangerschaft
  • Spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort
  • Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren (inklusive Entnahme von Körpermaterial)
  • Individuelle Stillvorbereitung
  • Geburtsvorbereitung in der Gruppe (Geburtsvorbereitungskurs)
  • Hilfeleistung bei Wehen und einer Geburt
  • Betreuung & Hilfeleistung im Wochenbett
  • Hilfeleistung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes
  • Rückbildung in der Gruppe (Rückbildungskurs)

Betriebskostenpauschale einer Geburtshausgeburt

Die bei einer Geburt im Geburtshaus anfallenden Betriebskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und direkt mit diesen abgerechnet. Bei Privatversicherten werden diese in Rechnung gestellt. Eine möglich Kostenübernahme durch private Krankenkassen muss vor der Anmeldung selbst mit der entsprechenden Krankenkasse abgeklärt werden.

Rufbereitschaftspauschale bei einer Geburtshaus- oder Hausgeburt

Die Rufbereitschaft beginnt ab der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche, endet mit Ablauf der 42. Schwangerschaftswoche oder mit der Geburt des Kindes und gilt als private Wahlleistung. Je nach Krankenkasse werden die Kosten der Pauschale voll, anteilig oder gar nicht erstattet. Eine mögliche Kostenübernahme muss vor der Anmeldung selbst mit der entsprechenden Krankenkasse und ggf. Beihilfe abgeklärt werden, für Anhaltswerte siehe z.B. www.krankenkassen.de

 

Die Kosten richten sich nach dem geplanten Geburtsort und sind vor Beginn der Rufbereitschaft unter Angabe von „RBP” auf das folgende Konto des Geburtshauses Tübingen zu überweisen:

 

      Kontoinhaberin: Christa Spitzner

      IBAN: DE91 6415 0020 0002 5311 75

      Bank: KSK Tübingen

 

Kosten je geplantem Geburtsort:

  • Rufbereitschaftspauschale bei einer Geburtshausgeburt: 800 €
  • Rufbereitschaftspauschale bei einer Hausgeburt: 900 €