Kosten

Die Kosten für die Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen übernommen. Bei den privaten Kassen bitte vorher abklären.

Als Hebammenleistungen gelten:

Schwangerenberatung
Vorsorge, Blutentnahmen
wenn nötig CTG Kontrollen
Hilfeleistung bei Wehen oder Schwangerschaftsbeschwerden
Geburtsvorbereitung
Geburtshilfe
Betreuung im Wochenbett
Rückbildungsgymnastik
• Stillberatung

Die Betriebskosten, welche bei einer Geburt im Geburtshaus anfallen, werden ebenso von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Für die Rufbereitschaft (als private Wahlleistung) wird eine Pauschale von 600,- EUR ( ab 01.07.2023 – 700 Euro ) von den Hebammen erhoben.

Manche Krankenkassen beteiligen sich mit bis zu 500,- EUR. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse. Im Falle einer privaten Versicherung sollten Sie die Kostenübernahme der einzelnen Leistungen abklären.

Bankverbindung

Inhaber: Geburtshaus Tuebingen
Bankinstitut: Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE91 64150020 0002 5311 75
BIC: SOLADES1TUB