Kosten
Die Kosten für die Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen übernommen. Bei den privaten Kassen bitte vorher abklären.
Als Hebammenleistungen gelten:
• Schwangerenberatung
• Vorsorge, Blutentnahmen
• wenn nötig CTG Kontrollen
• Hilfeleistung bei Wehen oder Schwangerschaftsbeschwerden
• Geburtsvorbereitung
• Geburtshilfe
• Betreuung im Wochenbett
• Rückbildungsgymnastik
• Stillberatung
Die Betriebskosten, welche bei einer Geburt im Geburtshaus anfallen, werden ebenso von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Für die Rufbereitschaft (als private Wahlleistung) wird eine Pauschale von 700,- EUR von den Hebammen erhoben.
Manche Krankenkassen beteiligen sich mit bis zu 500,- EUR. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse. Im Falle einer privaten Versicherung sollten Sie die Kostenübernahme der einzelnen Leistungen abklären.
Bankverbindung
Inhaber: | Geburtshaus Tuebingen | |
Bankinstitut: | Kreissparkasse Tübingen | |
IBAN: | DE91 64150020 0002 5311 75 | |
BIC: | SOLADES1TUB |