Kursanmeldung

Ich melde mich verbindlich zum folgenden Kurs an:

Rückbildungskurs     Termine ab 17.09.2024



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Versicherungsart* gesetzlich        privat         keine (Selbstzahler)

Wenn Sie die Versicherungsart gesetzlich angegeben haben
und sich gerade für einen Geburtsvorbereitungs-, Rückbildungs-
oder Trauerbegleitungskurs anmelden, füllen Sie bitte zwingend
die folgenden beiden Felder mit der IK-Nummer der Versicherung
und Ihrer Versicherungs-Nr. aus.

IK Nummer der Versicherung
Versicherungs-Nr.
Voraussichtl. Entbindungstermin
Geburtsdatum Kind

AGB und Teilnahmebedingungen

  1. Anmeldung und Stornierung
    Diese Online-Anmeldung ist für die Teilnehmer*in verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung durch die Teilnehmer*in ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich und muss schriftlich an info@geburtshaus-tuebingen.de Im Falle eines Rücktritts zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Gebühr, einschließlich derjenigen, die über die Krankenkasse hätte abgerechnet werden können, siehe 3., persönlich zu entrichten. Nur bei triftigen medizinischen Gründen und vorliegender Bescheinigung einer Ärzt*in oder Hebamme kann von einer in Rechnungstellung abgesehen werden. Der entsprechende Kursplatz für die Teilnehmer*in ist erst nach Eingang einer eventuell anfallenden Gebühr, siehe 2., gesichert.
  1. Kursgebühr, Partner*innengebühr und Zusatzgebühr

Die Höhe der anfallenden Gebühren je Kurs ist unserer Website für den jeweiligen Kurs zu entnehmen und innerhalb einer Woche nach Anmeldung, mit Nennung der Kursbezeichnung als Verwendungszweck, auf das Konto DE91 6415 0020 0002 5311 75 bei der KSK Tübingen zu überweisen.

  1. Geburtsvorbereitungs-, Rückbildungs- und Trauerrückbildungskurse
    Für gesetzlich versicherte Teilnehmer*innen werden die Gebühren für teilgenommene Kurstermine direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Kosten für versäumte Kurstermine müssen den Teilnehmer*innen am Ende des Kurses persönlich in Rechnung gestellt werden, da diese nicht von den Krankenkassen übernommen werden und nicht in einem anderen Kurs nachgeholt werden können. Da die Kurstermine bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmer*in während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen oder Kurse zu tauschen. Bei Rückbildungskursen ist zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur übernehmen, wenn der komplette Kurs 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen wurde.

Privatversicherte erhalten bei Geburtsvorbereitungs-, Rückbildungs- und Trauerrückbildungskursen am Ende des Kurses eine Rechnung für teilgenommene und eventuell versäumte Kurstermine nach der Heb.GebO. Diese Rechnung ist innerhalb der dort angegebenen Frist zu begleichen, unabhängig von Erstattungsdauer durch private Krankenkassen oder Beihilfestellen (§286 Abs.3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5€ erhoben.

  1. Terminverlegung und Kursabsage
    Verschuldet die Kursleiter*in einen Ausfall von Kursterminen, z.B. durch Krankheit, werden diese Kurstermine nach Möglichkeit nachgeholt. Die Kursleiter*in ist berufsbedingt berechtigt einzelne Kurstermine kurzfristig zu verlegen und behält sich vor, Kurse mit zu geringer Anzahl von Teilnehmer*innen abzusagen.
  1. Haftung
    Die Kursleiter*in haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


Ich habe die AGB und Teilnahmebedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.